Corona-Schutzkonzept - Herz-Jesu-Kloster Uedem
Stand: 31. März 2022 – Eventuelle Änderungen und Anpassungen vorbehalten
Alle Maßnahmen basieren auf den geltenden allgemeinen und regionalen behördlichen oder kirchlichen Regelungen, die für das Herz-Jesu-Kloster der Gemeinschaft der Seligpreisungen in Uedem Gültigkeit haben. Sie werden regelmäßig an sich verändernde Vorgaben angepasst.
Sofern sich weitreichendere Einschränkungen und Hygienemaßnahmen aus der Hygieneschutzverordnung NRW in ihrer jeweiligen Fassung (s. https://www.land.nrw/corona) oder aufgrund von Allgemeinverfügungen der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte ergeben, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieses Hygienekonzeptes.
Unabhängig von allen getroffenen Schutzmaßnahmen zählen wir insbesondere auch auf die Eigenverantwortung unserer Gäste und aller im Kloster anwesenden Personen.
Ankunft und Anmeldung im Kloster
Nutzen Sie bitte die am Eingang aufgestellte Desinfektionsmöglichkeit für Ihre Hände.
Halten Sie bei der Begrüßung und - im Falle einer Seminar-Veranstaltung oder als Einzelgast mit Übernachtung - bei der Anmeldung immer einen Mindestabstand von 1,50 Metern ein.
Bei der Ankunft der Gäste werden persönliche Daten erfasst. Im Falle eines Infektionsgeschehens erfolgt auf dieser Datenbasis eine Information aller Betroffenen und möglichen Kontaktpersonen.
Die speziellen Fragebögen hinsichtlich des Corona-Schutzes werden vier Wochen nach Seminarende vernichtet. Eine weitergehende Erfassung oder Nutzung dieser Daten erfolgt nicht.
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen
Für den Besuch eines Gottesdienstes in unserer Kapelle gelten die jeweils aktuellen allgemeinen oder regionalen behördlichen sowie die kirchlichen Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus.
Wir gehen davon aus, dass Sie nicht infiziert sind bzw. sich nicht in Quarantäne befinden und innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Außerdem setzen wir voraus, dass Sie sich nicht in einer vom Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuften ausländischen Region aufgehalten haben. Falls dies doch der Fall sein sollte, sind Sie verpflichtet uns diesen Sachverhalt zu melden. Eine Kursteilnahme ist in diesen Fällen nicht möglich.
Die Teilnahme an Seminar-Veranstaltungen oder Einkehrtagen ist nur unter folgender Voraussetzung möglich:
Vorlage eines negativen Testergebnisses durch einen professionellen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test (max. 24 Stunden alt).
Diese Voraussetzung entbindet nicht von der Einhaltung aller Regelungen und Schutzmaßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung. Allen Hinweisen im Kloster ist unbedingt Folge zu leisten.
Grundregeln
Alle im Kloster anwesenden Personen reinigen sich regelmäßig die Hände entsprechend der ausgehängten Hinweise. Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Berührung von Objekten und Oberflächen.
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (OP-Einweg-, KN95- oder FFP2-Masken) ist auch für Geimpfte und Genesene während des Seminarbetriebs weiterhin verpflichtend. Ausgenommen davon ist das Sitzen am Platz im Speisesaal.
Bitte bringen Sie medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Zahl mit.
Eine Weigerung, eine Mund-Nasen-Bedeckung in den festgelegten Bereichen zu tragen, führt zum Ausschluss vom Seminar bzw. der Veranstaltung.
Zur Sicherheit der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer akzeptieren wir auch keine Atteste, die von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien, da wir medizinische Daten nicht bewerten oder überprüfen können.
Ebenfalls muss weiterhin der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen eingehalten werden.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Danach – wie auch nach jedem Naseputzen – unbedingt die Hände waschen. Benutzte Taschentücher bitte umgehend entsorgen.
Die Regelungen in unserem Kloster werden kontinuierlich an die Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst. Bitte achten Sie generell auf die Aushänge.
Allgemein gilt derzeit:
· Der Empfang in unserm Kloster erfolgt stets unter Beachtung landesrechtlicher und eventueller besonderer kirchlicher Vorschriften.
· Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist auch für Geimpfte und Genesene weiterhin verpflichtend. Ebenfalls muss weiterhin der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden.
· Die Regelungen der einzelnen Bundesländer für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten sind zu beachten.
· Personen, die
o zu einer vom RKI definierten Risikogruppe zählen
o In den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten oder erkrankten anderen Person hatten
o selbst Krankheitssymptome (Fieber, Kopfschmerzen, Atemnot, trockener Husten, Schnupfen…) haben,
bleiben zu Hause.
Treten bei Ihnen entsprechende Symptome während Ihres Aufenthalts im Kloster auf, begeben Sie sich bitte direkt auf Ihr Zimmer und bleiben dort. Informieren Sie telefonisch die Rezeption (02825-535871).
Um die Verschleppung einer evtl. Infektion über den Standort hinaus weitgehend zu vermeiden, klären wir mit dem vor Ort zuständigen Gesundheitsamt das weitere Vorgehen und folgen den dortigen Anweisungen.
Wir behalten uns vor, die Aufnahme entsprechend auffälliger Gäste zu verweigern.
Die Verkehrswege
Beachten Sie bitte in den Fluren und Treppenhäusern den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander. Bitte nehmen Sie bei Begegnungen aufeinander Rücksicht und halten Sie den notwendigen Abstand. Wenn Sie auf die Nutzung der Treppenhandläufe und sonstiger Geländer nicht angewiesen sind, vermeiden Sie die Berührung. Alle Handläufe, Geländer und sonstigen Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt.
Der Aufzug
Im Aufzug kann der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden. Bitte nutzen Sie daher den Aufzug nur einzeln oder als Ehepaar (ein Haushalt). Die Bedienelemente und Kontaktflächen im Aufzug werden regelmäßig gereinigt.
Die Zimmer
Sie beziehen ein Einzelzimmer, Ehepaare ggf. ein Doppelzimmer. Das Zimmer wird erst nach Ihrer Abreise gereinigt. Sorgen Sie für eine regelmäßige und gründliche Lüftung.
Begegnungsräume (z.B. Gästeküche und Gästeraum), mit Ausnahme der allgemeinen Veranstaltungsräume, sind während des Seminarbetriebs für die Teilnehmer nicht bzw. nur nach Absprache nutzbar.
Seelsorgerliche Gespräche
Gespräche im Rahmen der Seelsorge bzw. Beichte finden in dafür geeigneten Räumen statt, die den genannten Hygienebedingungen entsprechen. Orte und Zeiten werden den Teilnehmern mitgeteilt.
Der Vortragsraum und die Kapelle
Die Sitzgelegenheiten in unserem Vortragssaal und in unserer Kapelle sind so gestaltet, dass jeweils ein Sicherheitsabstand von mind. 1,50 m eingehalten ist. Bitte achten Sie auch bei Bewegungen im Raum auf diesen Mindestabstand. Die Türklinken und sonstige Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt.
Die Räume werden in regelmäßigen Abständen oder - soweit möglich - durchgehend gelüftet.
Für die Gottesdienste und Gebetszeiten in der Kapelle gelten die jeweils aktuellen behördlichen und kirchlichen Vorschriften. Dazu gehören auch die Regelungen von Mund- und Nasenbedeckung.
Die öffentlichen Toiletten und Duschräume
Die öffentlichen Toiletten sind wie gewohnt zugänglich. Da hier der erforderliche Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander eventuell nicht immer eingehalten werden kann, wird empfohlen, dass die Toilettenräume jeweils nur von einer einzelnen Person genutzt werden.
Das gleiche gilt für Duschräume mit mehreren Duschen.
Die öffentlichen Toiletten und Duschräume werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.
Der Speisesaal
Nutzen Sie die am Eingang des Speisesaals aufgestellte Desinfektionsmöglichkeit für Ihre Hände.
Der Speisesaal ist so möbliert, dass auf allen Plätzen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten ist. Bitte achten Sie auch bei Ihren Bewegungen im Raum auf den Mindestabstand.
Ihnen wird ein fester Platz zugewiesen, den Sie bei allen Mahlzeiten und während Ihres gesamten Aufenthalts beibehalten. Die Ausgabe der Mahlzeiten wird jeweils an die regional geltenden behördlichen Vorgaben angepasst. Getränke werden individuell bereitgestellt.
Die Tische und Kontaktflächen werden nach jeder Mahlzeit gereinigt.
Der Speisesaal wird regelmäßig oder - soweit möglich - durchgehend gelüftet.
Mahlzeiten für Einzelgäste werden in der separaten Gästeküche bereitgestellt und dort eingenommen.
Die Außenbereiche
Die Infektionsgefahr ist an der frischen Luft geringer als in geschlossenen Räumen. Unsere Außenbereiche (Klostergarten, Innenhof) stehen daher uneingeschränkt zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber auch hier den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander. Dieser gilt auch in den Raucherbereichen.
Klosterladen
Die Zeiten der Öffnung des Klosterladens und für den Einkauf werden angegeben. Auch im Klosterladen sind die Hygieneregeln (Mindestabstand, Mund-Nase-Bedeckung etc.) einzuhalten.
Seminar- oder Veranstaltungsende
Sollten Sie in den ersten Tagen nach dem Seminar bzw. der Veranstaltung zu Hause corona-typische Krankheitssymptome – Fieber, Kopfschmerzen, Atemnot, trockener Husten, Schnupfen usw. – bei sich feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Von dort wird man dann alles Weitere veranlassen.
Durch diese Maßnahmen und die Beachtung dieser Hinweise wird das Infektionsrisiko für alle Beteiligten erheblich verringert. Bitte tragen auch Sie durch Ihr verantwortungsvolles Handeln mit dazu bei, dass eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zumindest verlangsamt wird und eine nur schwer beherrschbare Häufung von Erkrankungsfällen vermieden werden kann. Vielen Dank!